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Die Delegation der Nationalversammlung
für die Europäische Union
 

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Europäische Union

Ausschuss

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Gemäß dem Verfassungsgesetz Nr. 2008-724 vom 23. Juli 2008 ist die Delegation der Nationalversammlung für die Europäische Union der Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union geworden.

Inhalt
 

Die Delegation der Nationalversammlung für die Europäische Union

  Eine originelle Zusammensetzung

Die Delegation : eine europäische Beobachtungsstelle der Nationalversammlung

— Büro der Nationalversammlung bei der Europäischen Union

— Mitwirkung der Delegation an den Debatten über zentrale europäische Fragen

— Europa auf der Internet-Site der Nationalversammlung

Entschließungen der Nationalversammlung zu den Entwürfen oder Vorschlägen für Rechtsakte der Europäischen Gemeinschaften und der Europäischen Union

Aktive Mitwirkung an der interparlamentarischen Zusammenarbeit

Entwurf des Protokolls über die Anwendung der Grundsätze der Subsidiarität und der Verhältnismäßigkeit

Entwurf des Protokolls über die Rolle der nationalen Parlamente

Einige Daten zur deutsch-französischen parlamentarischen Zusammenarbeit

Verhaltenskodex von Kopenhagen
 

   

Die Delegation der Nationalversammlung für die Europäische Union

Da das europäische Einigungswerk zunehmend Einfluss auf das Recht der Mitgliedstaaten nimmt, wurde 1979 in jeder Kammer des französischen Parlaments eine Delegation für die Europäische Union eingerichtet. Bis zu diesem Zeitpunkt hatte sich kein internes Gremium der Nationalversammlung wie auch des Senats speziell mit Gemeinschaftsthemen zu befassen, da die Abgeordneten der Nationalversammlung, die jeweils für ein Jahr in das Europäische Parlament entsandt wurden, dem auswärtigen Ausschuss einen Informationsbericht über die zentralen Fragen des europäischen Einigungswerks vorlegen mussten.

Solange sich das Straßburger Parlament aus nationalen Parlamentariern zusammensetzte, wurden diese institutionell in das europäische Aufbauwerk eingebunden. Mit der ersten allgemeinen und direkten Wahl der Europaabgeordneten im Jahre 1979 wurde diese Mitwirkung aber beendet, und die kontinuierliche Ausweitung der Befugnisse der Europäischen Union löste bei den Abgeordneten und Senatoren das Gefühl aus, dass sie allmählich ihrer Macht beraubt werden. Da der Ausbau der Europäischen Gemeinschaften die Übertragung von Entscheidungsbefugnissen auf Brüssel in immer mehr Gesetzesbereichen nach sich zog, bestand die Gefahr, dass das Parlament nur unzulänglich unterrichtet wurde. Zudem ist in der gemeinschaftlichen Rechtsordnung die in der französischen Verfassung gemachte Unterscheidung zwischen Gesetzgebungs- und Verordnungsbereich nicht vorgesehen, weshalb zahlreiche Texte (Richtlinien, Verordnungen, Beschlüsse) von den Regierungen direkt ausgehandelt werden, obwohl sie nach dem französischen Recht inhaltlich in den Zuständigkeitsbereich des Gesetzgebers fallen könnten.

Im Unterschied zu den in der Verfassung vorgesehenen sechs ständigen Ausschüssen besitzt die Delegation für die Europäische Union lediglich einen legislativen Status. Die Funktionsweise der Delegation ähnelt zwar derjenigen der Ausschüsse, sie hat aber einen anderen Auftrag. Während die Ausschüsse die Beratung und Verabschiedung französischer Gesetz im Plenum vorzubereiten haben, ist es Hauptaufgabe der Delegation für die Europäische Union, die Europapolitik der Regierung zu kontrollieren. Tätig wird sie im Vorfeld des Beschlussfassungsprozesses, das heißt bei der Aushandlung der Gemeinschaftstexte.

Eine originelle Zusammensetzung

Im Gesetz ist die Anzahl der Mitglieder der Delegation der Nationalversammlung wie auch des Senats auf jeweils sechsunddreißig festgelegt. Sie umfasst somit deutlich weniger Mitglieder als die sechs ständigen Ausschüsse, wie beispielsweise der Ausschuss für kulturelle Angelegenheiten, Familie und Soziales, dem bis zu 145 Abgeordnete angehören können.

Der Vorstand der Delegation setzt sich aus dem Vorsitzenden, vier stellvertretenden Vorsitzenden und zwei Schriftführern zusammen. Der Vorsitzende legt die Tagesordnung der Sitzungen fest und beruft diese ein. Wie der Präsident der Nationalversammlung wird er für die Dauer der Legislaturperiode gewählt. Diese Kontinuität erleichtert die Verfolgung der Gemeinschaftstexte, deren Aushandlungs- und Beschlussfassungskalender sich nicht mit den Sitzungsperioden des Parlaments deckt. Gemäß Artikel 48 der Geschäftsordnung nimmt der Vorsitzende der Delegation an der Konferenz der Präsidenten teil ; einem Gremium, das die Gelegenheit zu einem Meinungsaustausch über die von der Regierung festgelegte prioritäre Tagesordnung bietet und unter bestimmten Bedingungen eine Tagesordnung festlegt, die die von der Regierung vorrangig auf die Tagesordnung gesetzten Texte ergänzt.

Von der Delegation für die Europäischen Gemeinschaften zur Delegation für die Europäische Union :

eine schrittweise institutionelle Stärkung

 

In den ersten Jahren ihres Bestehens spielte die Delegation nur eine bescheidene Rolle ; mit der Annahme der Einheitlichen Europäischen Akte im Jahre 1986 und der damit verbundenen spürbaren Ausweitung der Gemeinschaftstätigkeiten sowie dem Inkrafttreten des Vertrags von Maastricht am 1. Januar 1993 sah sich der Gesetzgeber jedoch veranlasst, die institutionelle Rolle der Delegation zu stärken.

- Durch das Josselin-Gesetz vom 10. Mai 1990 wurde so die Anzahl ihrer Mitglieder von 18 auf 36 erhöht. Ferner stattete dieses Gesetz die Delegation mit neuen Informationsinstrumenten aus, indem es sie ermächtigte, Mitglieder der Regierung und Vertreter der Gemeinschaftsorgane anzuhören. Gestattet wurde der Delegation überdies die Veröffentlichung von Informationsberichten zu Themen ihrer Wahl.

- Laut Pandraud-Gesetz vom 10. Juni 1994 muss die Regierung der Delegation «alle erforderlichen Dokumente, die von den verschiedenen europäischen Institutionen erstellt wurden» zuleiten. Vorgesehen war in diesem Gesetz auch, dass die Delegationen für die Europäischen Gemeinschaften der Nationalversammlung und des Senats in Delegationen für die Europäische Union umbenannt werden, um dem Inkrafttreten des Maastrichter Vertrags über die Europäische Union Rechnung zu tragen.

Liste der Vorsitzenden der Delegation der Nationalversammlung
für die Europäische Union seit ihrer Einrichtung im Jahre 1979

 

datUM DER ERNENNUNG

VORSITZENDER

VI. Legislaturperiode

18. Oktober 1979 (vorläufiger Vorstand)

Herr Michel COINTAT

31. Oktober 1979

Herr Michel COINTAT

25. November 1980

Herr Marc LAURIOL

VII. Legislaturperiode

22. Juli 1981

Herr Charles JOSSELIN

27. November 1985

Herr Gérard GOUZES

VIII. Legislaturperiode

7. Mai 1986

Herr Michel COINTAT

IX. Legislaturperiode

26. Oktober 1988

Herr Charles JOSSELIN

21. April 1992

Herr Michel PEZET/td>

X. Legislaturperiode

20. April 1993/td>

Herr Robert PANDRAUD

XI. Legislaturperiode

24. Juni 1997

Herr Henri NALLET

25. März 1999

Herr Alain BARRAU

XII. Legislaturperiode

4. Juli 2002

Herr Pierre LEQUILLER

 

Nach den Regeln für die Zusammensetzung der Delegation ist auf eine proportionale Vertretung der Fraktionen und eine ausgewogene Vertretung der ständigen Ausschüsse zu achten. Denn die Delegation ist mit Querschnittsaufgaben betraut und hat gegebenenfalls alle Themen zu prüfen, mit denen sich die Europäische Union befasst. Erleichtert wird diese Querschnittsarbeit mithin durch die Tatsache, dass alle Abgeordneten der Delegation auch Mitglied eines der sechs ständigen Ausschüsse sind.

Zusammensetzung des Vorstands
der Delegation für die Europäische Union
(November 2003)

 

Vorsitzender  :

Herr Pierre Lequiller (UMP)

Stellvertretende Vorsitzende  :

Herr Jean-Pierre Abelin (UDF), Herr René André (UMP), Frau Elisabeth Guigou (SOC), Herr Christian Philip (UMP)

Schriftführer  :

Herr François Guillaume (UMP), Herr Jean-Claude Lefort (CR)

 

 

Zusammensetzung der Delegation für die Europäische Union
(November 2003)

 

 

Ausschuss kulturelle Angelegen­heiten (7)

Wirtschafts­ausschuss

 (6)

auswärtiger Ausschuss

(11)

Verteidigungs­ausschuss

(3)

Finanz­ausschuss

 (2)

Rechts­ausschuss

 (7)

UMP

(24)

Nicolas DUPONT–AIGNAN

Michel HERBILLON

Edouard LANDRAIN

Irène THARIN

Arlette FRANCO

Robert LECOU

Philippe MARTIN

Gérard VOISIN

René ANDRE

François GUILLAUME

Pierre LELLOUCHE

Pierre LEQUILLER

Jacques MYARD

Christian PHILIP

André SCHNEIDER

René–Paul VICTORIA

François CALVET/p>

Bernard DEFLESSELLES/p>

Jean–Marie SERMIER

Daniel GARRIGUE

Marc LAFFINEUR

Alfred ALMONT

Thierry MARIANI/p>

Didier QUENTIN/td>

SOC

(9)

Pierre FORGUES/p>

Elisabeth GUIGOU/p>

Christian PAUL/td>

Louis–Joseph

MANSCOUR/td>

Michel DELEBARRE/p>

Guy LENGAGNE/td>

 

 

Bernard DEROSIER

Jacques FLOCH/p>

Jérôme LAMBERT/td>

UDF

(2)

 

Jean–Pierre ABELIN

 

 

 

Anne–Marie COMPARINI

CR

(1)

 

 

Jean–Claude LEFORT

 

 

 

UMP  : Fraktion Union für eine Volksbewegung  ;

SOC : sozialistische Fraktion  ;

UDF  : Fraktion Union für die französische Demokratie  ;

CR : Fraktion kommunistische und republikanische Abgeordnete.

 

Die Delegation : eine europäische Beobachtungsstelle der Nationalversammlung

Die Hauptaufgabe der Delegation besteht darin, die Nationalversammlung über die Arbeiten der Europäischen Union zu unterrichten, insbesondere durch die Veröffentlichung von Informationsberichten. Mit der Verfassungsänderung von 1992 im Vorfeld der Ratifizierung des Vertrags von Maastricht kam zu diesem allgemeinen Informationsauftrag noch die Vorabkontrolle der gemeinschaftlichen Rechtsakte gemäß Artikel 88-4 der Verfassung hinzu.

Während der Sitzungsperiode tritt die Delegation in der Regel wöchentlich ein- bis zweimal zusammen. Auf der Tagesordnung der Sitzungen stehen Berichte, Stellungnahmen, Mitteilungen oder Anhörungen. Die nach jeder Sitzung angefertigten Protokolle über ihre Arbeiten werden in dem monatlich erscheinenden Bulletin der Delegation veröffentlicht.

  • Unterrichtung der Abgeordneten

Allgemeine Aufgabe der Delegation ist es, die von den Institutionen der Europäischen Union durchgeführten Arbeiten zu verfolgen und die Abgeordneten hierüber zu unterrichten.

Zu diesem Zweck muss die Regierung für die Unterrichtung der Delegation sorgen und ihr alle erforderlichen Dokumente, die von den verschiedenen europäischen Institutionen erstellt wurden, zukommen lassen. Diese Zuleitungsverpflichtung wurde durch das Gesetz vom 10. Juni 1994 auf sämtliche Entwürfe von Rechtsakten der «Europäischen Union» ausgeweitet ; das heißt, zu übermitteln sind nicht mehr nur die Entwürfe gemeinschaftlicher Rechtsakte, sondern auch diejenigen der Gebiete Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik und Zusammenarbeit im Bereich Justiz und Inneres.

Jährlich werden so der Delegation nahezu 3 000 europäische Texte (Entwürfe von Verordnungen, Richtlinien, Beschlüssen, Grün- und Weißbüchern, Mitteilungen, Arbeitsprogrammen…) zugeleitet. Sie veröffentlicht jeden Monat eine «Auswahl von Dokumenten der Europäischen Union», damit sich die Abgeordneten und die Ausschüsse rasch über die wichtigsten gesetzgeberischen Tätigkeiten der Union informieren können. Mit kurzen Analysen wird auf die als besonders wichtig erachteten Texte hingewiesen.

Anzahl übermittelter Schriftstücke

 

11. Legislaturperiode

Sitzungs­periode

2002/03 (2)

Insg.

Jahr/td>

1997/td>

1998/td>

1999/td>

2000/td>

2001/td>

2002 (1)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Anzahl der der Delegation übermittelten europäischen Texte/td>

2008/td>

 2009/td>

2010td>

2011/td>

  2012

 2012

 0

19 046

(1) vom 01.01.2002 bis 18.06.2002

(2) vom 25.06.2002 bis 30.06.2003 

Zur Wahrnehmung ihres Informationsauftrags führt die Delegation regelmäßig Anhörungen von Ministern sowie französischen und europäischen Persönlichkeiten durch. Nach jeder Tagung des Europäischen Rates organisiert sie systematisch eine Anhörung des Ministers für auswärtige Angelegenheiten oder des Staatsministers für europäische Angelegenheiten.

Während der ordentlichen Sitzungsperiode 2002-2003 hörte sie rund dreißig Persönlichkeiten an, darunter zahlreiche Mitglieder der Regierung. Mehrere dieser Anhörungen waren auch der Öffentlichkeit und der Presse zugänglich.

Anzahl Anhörungen

 

1997/98

1998/99

1999/2000

2000/01

2001/02

2002/03 (1)

Anhörungen von Ministern

11

7

7/td>

9/td>

5/td>

14/td>

Anhörungen von Persönlichkeiten

16

8

5

4

12

18

Insgesamt/b>

27

15

12

13

17

32

(1) vom 25.06.2002 bis 30.06.2003

Für die Unterrichtung der Abgeordneten sorgt auch die Veröffentlichung zahlreicher Informationsberichte innerhalb wie außerhalb der Nationalversammlung (Regierung, Gemeinschaftsorgane, französische Abgeordnete des Europäischen Parlaments, sozioprofessionelle Einrichtungen, Presse...). Die Delegation kann sich selbst mit Themen ihrer Wahl befassen und so viele Informationsberichte, wie sie wünscht, veröffentlichen, um die nationale Volksvertretung über jede wichtige Debatte im Zusammenhang mit der künftigen Architektur der Institutionen der Union und ihren speziellen Politiken zu unterrichten : Benennung eines europäischen Staatsanwalts, Asyl- und Einwanderungspolitik, Europol, Sicherheit im Seeverkehr, Gemeinsame Agrarpolitik, Verkehr, Handelspolitik. Jeder dieser Berichte kann die Annahme eines Entschließungsantrags oder von Schlussfolgerungen, in dem bzw. in denen der Standpunkt der Delegation zu diesen Themen zum Ausdruck kommt, zur Folge haben.

Anzahl eingebrachter Berichte

11. Legislaturperiode

Sitzungsperiode
2002/2003 (2)

Insg.

19977

1998

1999

2000

2001

2002 (1)

188

30

30

30

27

10

37

182

(1) vom 01.01.2002 bis 18.06.2002

(2) vom 25.06.2002 bis 30.06.2003

In der Sitzungsperiode 2002-2003 gab die Delegation beispielsweise eine befürwortende Stellungnahme zur Erweiterung der Europäischen Union um zehn Staaten ab. Benannt wurden ein Generalberichterstatter sowie ein Sonderberichterstatter für jedes Land, um den Beitrittsprozess eines jeden Bewerberlandes zu verfolgen. 

Liste der Informationsberichte der Delegation für die Europäische Union, die zwischen dem 1. Juli 2002 und dem 15. November 2003 eingebracht wurden

Diese Berichte sind auf der Internet-Site der Nationalversammlung www.assemblee–nationale.fr/europe/
über die Rubrik «Europäische Union» abrufbar :

Jahr 2002

Nr. 26          Informationsbericht über den Vorentwurf des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Gemeinschaften für 2003 (Berichterstatter : Herr René ANDRE)

Nr. 183        Informationsbericht über Texte, die der Nationalversammlung gemäß Artikel 88-4 der Verfassung zugeleitet wurden (Berichterstatter : Herr Pierre LEQUILLER)

Nr. 331         Informationsbericht über Texte, die der Nationalversammlung gemäß Artikel 88-4 der Verfassung zugeleitet wurden (Berichterstatter :
Herr Pierre LEQUILLER)

Nr. 344         Informationsbericht über die Reform der Gemeinsamen Fischereipolitik (Berichterstatter : Herr Didier QUENTIN)

Nr. 388         Informationsbericht über das zweite Eisenbahnpaket (Berichterstatter : Herr Christian PHILIP)

Nr. 391         Informationsbericht über die Umsetzung der Richtlinie über gemeinsame Vorschriften für den Erdgasbinnenmarkt (Berichterstatter : Herr Christian PHILIP)

Nr. 392         Informationsbericht über den einheitlichen europäischen Luftraum (Berichterstatter : Herr Thierry MARIANI)

Nr. 445       Informationsbericht über die Benennung eines Europäischen Staatsanwalts (Berichterstatter : Herr René ANDRE und Herr Jacques FLOCH)

Nr. 469         Informationsbericht über den europäischen Haftbefehl (Berichterstatter : Herr Pierre LEQUILLER)

Nr. 512         Informationsbericht über Texte, die der Nationalversammlung gemäß Artikel 88-4 der Verfassung zugeleitet wurden (Berichterstatter : Herr Pierre LEQUILLER und Herr Christian PHILIP)

Jahr 2003

Nr. 592        Informationsbericht über Texte, die der Nationalversammlung gemäß Artikel 88-4 der Verfassung zugeleitet wurden (Berichterstatter : Herr Pierre LEQUILLER)

Nr. 597       Informationsbericht über die Reform des Wahlsystems zur Bestimmung der Vertreter Frankreichs für das Europäische Parlament (Berichterstatter : Herr Pierre LEQUILLER)

Nr. 598       Informationsbericht über die Agrarverhandlungen innerhalb der Welthandelsorganisation (Berichterstatter : Herr François GUILLAUME)

Nr. 639       Informationsbericht über die Besteuerung von Kunstgegenständen in Europa (Berichterstatter : Herr Pierre LELLOUCHE)

Nr. 644        Informationsbericht über die Sicherheit im Seeverkehr in Europa
(Berichterstatter : Herr Guy LENGAGNE und Herr Didier QUENTIN)

Nr. 711       Informationsbericht über das zweite Eisenbahnpaket (ergänzender Bericht) (Berichterstatter : Herr Christian PHILIP)

Nr. 713         Informationsbericht über Texte, die der Nationalversammlung gemäß Artikel 88-4 der Verfassung zugeleitet wurden (Berichterstatter : Herr Pierre LEQUILLER, Herr Marc LAFFINEUR und Herr Didier QUENTIN)

Nr. 716        Informationsbericht über die justizielle Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Union und den Vereinigten Staaten von Amerika (Berichterstatter : Herr  Didier QUENTIN)

Nr. 773        Informationsbericht über die Erweiterung der Europäischen Union um zehn Bewerberländer (Berichterstatter : Herr René ANDRE)

Nr. 774        Informationsbericht über den Beitritt Ungarns zur Europäischen Union (Berichterstatter : Herr Michel DELEBARRE)

Nr. 775        Informationsbericht über den Beitritt Lettlands zur Europäischen Union (Berichterstatter : Herr Alfred ALMONT)

Nr. 776        Informationsbericht über den Beitritt Litauens zur Europäischen Union (Berichterstatter : Herr René ANDRE)

Nr. 777        Informationsbericht über den Beitritt Maltas zur Europäischen Union (Berichterstatter : Herr Jacques FLOCH)

Nr. 778        Informationsbericht über den Beitritt Polens zur Europäischen Union (Berichterstatter : Herr François GUILLAUME)

Nr. 779     Informationsbericht über den Beitritt der Tschechischen Republik zur Europäischen Union (Berichterstatter : Herr Nicolas DUPONT–AIGNAN)

Nr. 780        Informationsbericht über den Beitritt der Slowakei zur Europäischen Union (Berichterstatter : Herr Jean–Pierre ABELIN)

Nr. 781        Informationsbericht über den Beitritt der Republik Zypern zur Europäischen Union (Berichterstatter : Herr Christian PHILIP)

Nr. 782        Informationsbericht über den Beitritt Estlands zur Europäischen Union (Berichterstatter : Herr André SCHNEIDER)

Nr. 783        Informationsbericht über den Beitritt Sloweniens zur Europäischen Union (Berichterstatter : Herr Thierry MARIANI)

Nr. 816        Informationsbericht über den Status und die Finanzierung der Parteien in Europa (Berichterstatter : Herr Pierre LEQUILLER)

Nr. 817        Informationsbericht über die europäische Asylpolitik (Berichterstatter : Herr Thierry MARIANI)

Nr. 819        Informationsbericht über die Zukunft von Europol (Berichterstatter : Herr Jacques FLOCH)

Nr. 833        Informationsbericht über die Anwendungsbestimmungen der «Vogelrichtlinie» vom 2. April 1979 in Europa (Berichterstatter : Herr Daniel GARRIGUE)

Nr. 866        Informationsbericht über Texte, die der Nationalversammlung gemäß Artikel 88-4 der Verfassung zugeleitet wurden (Berichterstatter : Herr Pierre LEQUILLER und mehrere seiner Kollegen)

Nr. 889        Informationsbericht über die Halbzeitevaluierung der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) (Berichterstatter : Herr Jean-Marie SERMIER)

Nr. 902        Informationsbericht über die sprachliche Vielfalt in der Europäischen Union (Berichterstatter : Herr Michel HERBILLON)

Nr. 903        Informationsbericht über die Verkaufsförderung im Binnenmarkt (Berichterstatter : Herr Gérard VOISIN)

Nr. 994        Informationsbericht über den Konvent über die Zukunft Europas (Berichterstatter : Herr Pierre LEQUILLER)

Nr. 1007      Informationsbericht über den Vorentwurf des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Gemeinschaften für 2004 (Berichterstatter : Herr René ANDRÉ)

Nr. 1009      Informationsbericht über den Stand der Umsetzung der europäischen Richtlinien (Berichterstatter : Herr Christian PHILIP)

Nr. 1010      Informationsbericht über das Grünbuch der Europäischen Kommission zu Dienstleistungen von allgemeinem Interesse (Berichterstatter : Herr Christian PHILIP)

Nr. 1011      Informationsbericht über Texte, die der Nationalversammlung gemäß Artikel 88-4 der Verfassung zugeleitet wurden (Berichterstatter  : Herr Pierre LEQUILLER und mehrere seiner Kollegen)

Nr. 1095      Informationsbericht über die europäische Forschungs- und Entwicklungspolitik (Berichterstatter : Herr Daniel GARRIGUE)

Nr. 1096       Informationsbericht über Texte, die der Nationalversammlung gemäß Artikel 88-4 der Verfassung zugeleitet wurden (Berichterstatter : Herr Pierre LEQUILLER und mehrere seiner Kollegen)

Nr. 1145      Informationsbericht über den Beitritt der Republik Zypern zur Europäischen Union (ergänzender Bericht) (Berichterstatter : Herr Christian PHILIP)

Nr. 1158      Informationsbericht über die Reform der Rechtsvorschriften für Unternehmenszusammenschlüsse (Berichterstatter : Herr Marc LAFFINEUR)

Nr. 1160       Informationsbericht über den Richtlinienvorschlag des Rates zur Änderung der Richtlinie 77/388/EWG hinsichtlich der ermäßigten Mehrwertsteuersätze (Berichterstatter : Herr Daniel GARRIGUE)

Nr. 1162       Informationsbericht über Texte, die der Nationalversammlung gemäß Artikel 88-4 der Verfassung zugeleitet wurden (Berichterstatter : Herr Pierre LEQUILLER und mehrere seiner Kollegen)

Nr. 1210      Informationsbericht über die Verhandlungen innerhalb der Welthandelsorganisation (WTO) (Berichterstatter : Herr Marc LAFFINEUR)

 

Büro der Nationalversammlung bei der Europäischen Union

Auf Initiative ihres Präsidenten hat die Nationalversammlung im März 2003 ein ständiges Büro bei der Europäischen Union eingerichtet, dessen wichtigste Aufgabe darin besteht, die Parlamentarier eingehender über die Tätigkeiten der Gemeinschaftsorgane zu unterrichten.

Dieses Büro, das von einem Beamten des Referats Europäische Angelegenheiten, der im Europäischen Parlament und in der ständigen Vertretung Frankreichs in Brüssel tätig ist, geleitet wird, steht allen Abgeordneten, Mitgliedern der Delegation, aber auch der ständigen Ausschüsse zur Verfügung.

Sowohl das Zusammentragen von Arbeitsdokumenten der Institutionen der Union als auch der Aufbau eines Netzes von Beziehungen zwischen den Hauptakteuren des europäischen Beschlussfassungsprozesses müssen dazu beitragen, dass die parlamentarische Kontrolle über die europäischen Angelegenheiten qualitativ verbessert wird.

Mit der Einrichtung dieses Büros sollen auch die interparlamentarischen Beziehungen vertieft werden.

Mitwirkung der Delegation an den Debatten über zentrale europäische Fragen

Die Delegation beteiligte sich aktiv an der Debatte über die Zukunft Europas. Auf ihre Veranlassung wurde so in der Nationalversammlung die «Konferenz über die Zukunft Europas» abgehalten, an der am 7. und 8. November 2001 nahezu 1 000 Bürger teilnahmen. Im Januar 2003 empfing sie fast 600 europäische Studenten, die mit zahlreichen Abgeordneten der Delegation und politisch Verantwortlichen Europas über die zentralen Fragen der künftigen Europäischen Verfassung diskutierten. Regelmäßig beteiligt sich die Delegation auch an der Organisation von Kolloquien und Konferenzen.

Die Delegation verfolgte aufmerksam die Arbeiten des Konvents über die Zukunft Europas, der den Entwurf einer Europäischen Verfassung zu erarbeiten hatte. Der Präsident der Nationalversammlung hatte zwei ihrer Mitglieder benannt, die die Nationalversammlung im Konvent vertreten sollten : Herr Pierre Lequiller als ordentlicher Vertreter und Herr Jacques Floch als dessen Stellvertreter. So wurde die Delegation durch zahlreiche Mitteilungen, Anhörungen und gemeinsame Sitzungen mit parlamentarischen Delegationen mehrerer Mitglieds- oder Bewerberländer der Union regelmäßig und eng an den Debatten des Konvents beteiligt. Sämtliche Arbeiten der Vertreter der Nationalversammlung sind in dem von Herrn Pierre Lequiller im Juli 2003 veröffentlichten Informationsbericht enthalten : Die Europäische Verfassung : der Konvent über die Zukunft Europas hat seinen Auftrag erfüllt (Bericht Nr. 994).

Europa auf der Internet-Site der Nationalversammlung

www.assemblee-nationale.fr/europe/

Die Rubrik «Europäische Union» der Internet-Site der Nationalversammlung stellt ein wichtiges Instrument zur Unterrichtung über die Tätigkeiten der Delegation dar. Neben einer Rubrik «Aktuelles über Europa» enthält diese Internet-Site zahlreiche Informationen, die online abrufbar sind und regelmäßig aktualisiert werden :

- Zusammensetzung der Delegation für die Europäische Union ;

- Tagesordnung und voraussichtliches Programm der Sitzungen ;

- Sitzungsprotokolle ;

- Informationsberichte ;

- ausgewählte Dokumente der Europäischen Union ;

- thematische Dossiers über den Europäischen Konvent und die Regierungskonferenz ;

- Im Brennpunkt : das Land, das den EU-Vorsitz innehat ;

- ausgewählte nützliche Links zu Internet-Sites, die sich mit europäischen Fragen befassen.

  • Prüfung der europäischen Texte : ein verfassungsmäßiger Auftrag

Artikel 88-4, der 1992 anlässlich der Verfassungsänderung im Vorfeld der Ratifizierung des Vertrags von Maastricht in die Verfassung aufgenommen und 1999 im Rahmen der Ratifizierung des Vertrags von Amsterdam geändert wurde, stattete das französische Parlament mit den notwendigen Mitteln für eine eingehende Kontrolle der europäischen Angelegenheiten aus.

Diese Bestimmung der Verfassung sieht vor, dass die Regierung der Nationalversammlung und dem Senat die Entwürfe und Vorschläge für Rechtsakte der Europäischen Gemeinschaften und der Europäischen Union, welche Bestimmungen mit Gesetzescharakter enthalten, unmittelbar nach deren Übermittlung an den Rat der Gemeinschaften vorzulegen hat. Ob der Entwurf oder der Vorschlag für einen gemeinschaftlichen Rechtsakt Bestimmungen mit Gesetzescharakter enthalten oder nicht, hat der Staatsrat zu entscheiden. Seit der Verfassungsänderung vom 25. Januar 1999 kann die Regierung den beiden Kammern zudem europäische Texte zuleiten, die zwar keinen Gesetzescharakter haben, bei denen aber möglicherweise eine Stellungnahme des Parlaments zweckdienlich ist. Die «Pflichtklausel» für die Entwürfe und Vorschläge europäischer Rechtsakte mit Gesetzescharakter wurde mithin durch eine «Fakultativklausel» ergänzt.

Artikel 88-4 der Verfassung

 

« Die Regierung legt der Nationalversammlung und dem Senat die Entwürfe oder Vorschläge von Rechtsakten der Europäischen Gemeinschaften oder der Europäischen Union, welche Bestimmungen mit Gesetzescharakter enthalten, unmittelbar nach deren Übermittlung an den Rat der Europäischen Union vor. Sie kann ihnen auch die anderen Entwürfe oder Vorschläge von Rechtsakten sowie sämtliche Dokumente einer Institution der Europäischen Union unterbreiten.

Gemäß den in der Geschäftsordnung jeder Kammer festgelegten Modalitäten können Entschließungen zu den im vorstehenden Absatz genannten Entwürfen, Vorschlägen oder Dokumenten gegebenenfalls außerhalb der Sitzungsperioden verabschiedet werden. »

Die europäischen Texte mit Gesetzescharakter werden auf blauem Papier gedruckt und als besondere Drucksache mit dem Vermerk «E» (wie Europa), gefolgt von einer Nummer, die der Reihenfolge des Eingangs der Vorschläge entspricht, verteilt.

Laut Geschäftsordnung der Nationalversammlung (Art. 151-1 bis 151-4) ist es Aufgabe der Delegation, systematisch alle Texte zu prüfen, die die Regierung der Nationalversammlung gemäß Artikel 88-4 der Verfassung zuleitet. So werden der Delegation jährlich rund 250 europäische Texte zugeleitet, zu denen sie eine Stellungnahme abgeben muss.

Sie kann dann beschließen :

– dem Vorschlag oder Entwurf für einen gemeinschaftlichen Rechtsakt zuzustimmen, wobei sie gegebenenfalls in Schlussfolgerungen oder in einem Entschließungsantrag ihren Standpunkt erläutert ;

– erst später hierüber zu befinden, wenn sie ihres Erachtens nicht über die notwendigen Informationen zur Bewertung der gesamten Tragweite des Textes verfügt, und kann gegebenenfalls einen Informationsberichterstatter zur eingehenderen Prüfung des Dokuments benennen ;

– sich der Annahme des Vorschlags oder Entwurfs für einen gemeinschaftlichen Rechtsakt zu widersetzen. In diesem Falle kann sie ihre Ablehnung in Schlussfolgerungen oder in einem Entschließungsantrag begründen, der dann automatisch an einen der sechs ständigen Ausschüsse der Nationalversammlung, der als federführend bestimmt wurde, zur Prüfung überwiesen wird.

E-Dokumente, die die Regierung gemäss Artikel 88-4 der Verfassung der Delegation zuleitete

 

11. Legislaturperiode/td>

Sitzungs­periode
2002/03 (2)

Insg.

Jahre

1997/td>

1998/td>

1999/td>

2000/td>

2001/td>

2002 (1)

 

 

 

 

 

 

 

 

Anzahl der gemäß Artikel 88-4 der Verfassung zugeleiteten Texte/td>

168/td>

206/td>

195/td>

274/td>

287/td>

136/td>

296

1562

(1) vom 01.01.2002 bis 18.06.2002

(2) vom 25.06.2002 bis 30.06.2003

 

  • Wie wird bei der Prüfung von Entwürfen oder Vorschlägen für gemeinschaftliche Rechtsakte verfahren?

Parlamentarischer Prüfungsvorbehalt

Der Begriff des parlamentarischen Prüfungsvorbehalts wurde durch den Runderlass des Premierministers vom 19. Juli 1994 betreffend die Berücksichtigung des Standpunkts des französischen Parlaments bei der Ausarbeitung gemeinschaftlicher Rechtsakte eingeführt. Er bedeutet, dass Nationalversammlung und Senat den Vorschlag eines gemeinschaftlichen Rechtsakts vor dessen Annahme durch den Ministerrat der Europäischen Union befürworten oder ablehnen können. Im Runderlass des Premierministers vom 13. Dezember 1999 ist diesbezüglich vorgesehen, dass die Regierung ab Zuleitung eines Entwurfs oder Vorschlags für einen gemeinschaftlichen Rechtsakt an die beiden Kammern eine Mindestfrist von einem Monat einhalten muss. Diese einmonatige Frist ist Teil des Zeitraums von sechs Wochen, der im Protokoll über die Rolle der einzelstaatlichen Parlamente im Anhang zum Amsterdamer Vertrag vorgesehen ist und in dem der mit einem Gesetzgebungsvorschlag befasste Rat der Europäischen Union weder einen gemeinsamen Standpunkt festlegen noch einen Beschluss fassen kann.

Möglich ist aber auch eine Dringlichkeitsprüfung, bei der die Regierung den Vorsitzenden der Delegation ersuchen kann, ohne Einberufung der Delegation zu dem Entwurf eines gemeinschaftlichen Rechtsakts unmittelbar Stellung zu nehmen. Ein solches Verfahren kommt zur Anwendung, wenn der Zeitplan der Gemeinschaft die dringende Annahme eines Textes erforderlich macht. Allerdings muss dieses Verfahren die Ausnahme bleiben.

Anzahl Dringlichkeitsverfahren

11. Legislaturperiode

Sitzungs­periode 2002/2003 (2)

Insgesamt

1997

1998

1999

2000

2001

2002 (1)

18

16

48

27

33

28

28

198

 (1) vom 01.01.2002 bis 18.06.2002

 (2) vom 25.06.2002 bis 30.06.2003

 A-Punkt oder B-Punkt der Tagesordnung

Texte, die als weniger wichtig betrachtet werden oder keine besonderen Schwierigkeiten aufwerfen, werden als A-Punkte auf die Tagesordnung der Delegation gesetzt ; das heißt, sie werden ohne vorherige Debatte angenommen. Für jeden dieser Texte wird den Mitgliedern der Delegation ca. eine Woche vor der Sitzung, in der er automatisch angenommen werden soll, ein Informationsblatt übermittelt. Widersetzt sich ein Mitglied der Annahme, gibt die Delegation ihre Stellungnahme erst nach einer Debatte ihrer Mitglieder ab.

Die anderen als B-Punkte in die Tagesordnung aufgenommenen Texte werden vom Vorsitzenden der Delegation oder von einem eigens hierzu benannten Berichterstatter mündlich erläutert (Inhalt und Gründe des Entwurfs des europäischen Rechtsakts, hervorgerufene Reaktionen, Übereinstimmung mit dem Subsidiaritätsprinzip, gewählte Rechtsgrundlage, voraussichtlicher Zeitplan seiner Prüfung usw.). Die Prüfberichte sämtlicher E-Dokumente (A-Punkte oder B-Punkte der Tagesordnung) werden im Rahmen der « Balai-Berichte » der Delegation regelmäßig veröffentlicht (Informationsberichte über Texte, die der Nationalversammlung gemäß Artikel 88-4 der Verfassung zugeleitet wurden).

— Entschließungen der Nationalversammlung zu den Entwürfen oder Vorschlägen für Rechtsakte der Europäischen Gemeinschaften und der Europäischen Union

Im Unterschied zu Schlussfolgerungen, die lediglich die Delegation für die Europäische Union verpflichten, drücken Entschließungen den Standpunkt der gesamten Nationalversammlung aus. Deshalb kann die Delegation lediglich Entschließungsanträge annehmen, die danach zur Prüfung an einen der sechs ständigen Ausschüsse, der innerhalb eines Monats nach seiner Befassung Stellung zu beziehen hat, überwiesen werden.

Der ständige Ausschuss benennt dann einen eigenen Berichterstatter und nimmt Stellung zum Entschließungsantrag der Delegation, den er unverändert annehmen, abändern oder ablehnen kann. Innerhalb von acht Tagen nach Verteilung des Ausschussberichts kann der Entschließungsantrag auf Ersuchen eines Fraktionsvorsitzenden, eines Ausschussvorsitzenden, des Vorsitzenden der Delegation oder der Regierung auf die Tagesordnung der Nationalversammlung gesetzt werden. Wird keine Aufnahme in die Tagesordnung beantragt, wird der vom federführenden Ausschuss angenommene Text als endgültig betrachtet und der Regierung zugeleitet. Entschließungen haben lediglich einen politischen Charakter und sind für die Regierung rechtlich nicht bindend. Bei den gemeinschaftlichen Verhandlungen muss sie diese allerdings berücksichtigen.

Alle von der Nationalversammlung angenommenen Entschließungen werden im Amtsblatt der Französischen Republik (Ausgabe Gesetze und Rechtsverordnungen) veröffentlicht.

Die Delegation besitzt aber kein Initiativmonopol für das Einbringen von Entschließungsanträgen, da dies auch das Recht eines jeden einzelnen Abgeordneten ist. Wenn die Regierung oder der Vorsitzende einer Fraktion diese verlangt, muss der federführende ständige Ausschuss den Entschließungsantrag eines Abgeordneten innerhalb eines Monats nach seiner Befassung prüfen.

anzahl eingebrachter entschliessungsanträge und
anzahl angenommener entschliessungsanträge 

 

11. Legislaturperiode

Sitzungs­periode 2002/03 (2)

Insg.

 

1997

1998

1999

2000

2001

2002(1)

Anzahl der von der Delegation für die Europäische Union eingebrachten Entschließungsanträge

8

15

14

11

7

0

12

67

Gesamtzahl der eingebrachten Entschließungsanträge (einschließlich der von einzelnen Abgeordneten eingebrachten)

10

18

14

11

7

0

15

75

Anzahl der von der National­versammlung angenommenen Entschließungsanträge :

8

 

12

 

12

 

11

 

6

 

0

 

8

 

57

 

 – im Ausschuss

8

10 7 11 5 0 7 48

– im Plenum

0 2 5 0 1 0 1 9

(1) vom 01.01.2002 bis 18.06.2002

(2) vom 25.06.2002 bis 30.06.2003

 

Da Frankreich bei der Umsetzung der EU-Richtlinien alles andere als ein Musterschüler ist, beschloss die Delegation für die Europäische Union, im Rahmen ihrer Verfolgung der europäischen Angelegenheiten jedes Jahr einen Informationsbericht über die effektive Umsetzung der Richtlinien ins nationale Recht zu veröffentlichen. In diesem jährlichen Bericht werden die Richtlinien, bei denen die Umsetzungsfrist abgelaufen ist, aufgelistet und die Gründe für diesen Verzug analysiert. Unterstützen möchte das Parlament dadurch den Aktionsplan der Regierung, mit dem die Anzahl der noch umzusetzenden Richtlinien verringert werden soll, um den Erfordernissen der Gemeinschaft nachzukommen.

Umsetzungsdefizit der fünfzehn Mitgliedstaaten
(Mai 2003)

Rang

Mitgliedstaaten

Anzahl nicht umgesetzter Richtlinien

Prozentualer Anteil der nicht umgesetzten Richtlinien

1

Dänemark

9

0,6

2

Schweden

16

1

3

Finnland

16

1

4

Spanien

18

1,2

5

Vereinigtes Königreich

23

1,5

6

Belgien

27

1,8

7

Niederlande

31

2

8

Deutschland

46

3

9

Luxemburg

49

3,2

10

Frankreich

50

3,3

11

Griechenland

51

3,3

12

Österreich

52

3,4

13

Irland

54

3,5

14

Portugal

57

3,7

15

Italien

59

3,9

Quelle  : Europäische Kommission (Binnenmarktanzeiger – Umsetzung der Richtlinien durch die Mitgliedstaaten der Europäischen Union)

 

Aktive Mitwirkung an der interparlamentarischen Zusammenarbeit

Einen wichtigen Platz in den Tätigkeiten der Delegation für die Europäische Union nimmt die interparlamentarische Zusammenarbeit ein. Neben der Wahrnehmung der Informations- und Kontrollbefugnisse, die ihr laut Verfassung und Gesetz übertragen sind, hat die Delegation einen ständigen Kontakt zu den Parlamenten der EU-Länder und der Beitrittskandidaten zu pflegen.

  • Stärkung der Rolle der einzelstaatlichen Parlamente in der Europäischen Union

Die Mitwirkung der einzelstaatlichen Parlamente am europäischen Aufbauwerk wurde im Protokoll über die Rolle der einzelstaatlichen Parlamente zu dem 1999 in Kraft getretenen Vertrag von Amsterdam festgelegt. Dieses Protokoll hat die Transparenz und den Zugang zu Informationen nennenswert verbessert und sieht vor, dass zwischen der Zuleitung eines Vorschlags für einen Rechtsakt an den Europäischen Rat und seiner Aufsetzung auf die Tagesordnung des Rates zum Zwecke seiner Annahme oder zur Festlegung eines gemeinsamen Standpunkts ein Zeitraum von mindestens sechs Wochen liegen muss.

Auch der Europäische Konvent erarbeitete ehrgeizige Vorschläge, um die nationalen Parlamentarier stärker an der Behandlung der zentralen Fragen des europäischen Aufbauwerks zu beteiligen. So enthält der Entwurf eines Vertrags über eine Verfassung für Europa zwei Protokolle : ein Protokoll über die Rolle der nationalen Parlamente in der Europäischen Union und ein Protokoll über die Anwendung der Grundsätze der Subsidiarität und der Verhältnismäßigkeit.

Entwurf des Protokolls über die Rolle der nationalen Parlamente

Der vom Konvent angenommene Entwurf des Protokolls über die nationalen Parlamente sieht Folgendes vor : «Alle Konsultationsdokumente der Kommission (Grün- und Weißbücher sowie Mitteilungen) werden den nationalen Parlamenten der Mitgliedstaaten zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung direkt von der Kommission zugeleitet» Er enthält ferner folgende Bestimmung : «Alle an das Europäische Parlament und den Ministerrat gerichteten Gesetzgebungsvorschläge werden gleichzeitig den nationalen Parlamenten der Mitgliedstaaten übermittelt». Vorgesehen ist darin auch, dass die Kommission den nationalen Parlamenten das jährliche Rechtsetzungsprogramm sowie alle weiteren Dokumente für die Ausarbeitung der Rechtsetzungsprogramme oder politischen Strategien sendet. Zudem klärt dieser Textentwurf die Beziehungen zwischen den nationalen Parlamenten und dem Rat der Europäischen Union, der sich aus Vertretern der Regierungen der Mitgliedstaaten zusammensetzt. Zwischen der Aufnahme eines Vorschlags in die Tagesordnung für die Tagung des Ministerrates und der Festlegung eines Standpunktes müssen zehn Tage liegen.

Entwurf des Protokolls über die Anwendung der Grundsätze der Subsidiarität und der Verhältnismäßigkeit

Das mit dem Vertrag von Maastricht eingeführte Subsidiaritätsprinzip besagt, dass in den Bereichen, in denen sich Union und Mitgliedstaaten die Zuständigkeit teilen, Entscheidungen auf der relevantesten Ebene zu treffen sind. Im Falle «geteilter» oder «konkurrierender» Zuständigkeiten ist ein Vorgehen der Union nur dann gerechtfertigt, wenn diese wirksamer als jeder einzelne Mitgliedstaat zu handeln vermag.

Der Entwurf des Protokolls über die Anwendung der Grundsätze der Subsidiarität und der Verhältnismäßigkeit im Anhang zum Verfassungsvertrag schafft die Grundlagen für eine bessere Berücksichtigung des Subsidiaritätsprinzips bei der Erarbeitung von Rechtsakten und der Unterbreitung entsprechender Vorschläge und stellt sicher, dass die einzelstaatlichen Parlamente durch die Errichtung eines Frühwarnsystems die Einhaltung dieses Grundsatzes einer vorherigen politischen Kontrolle unterziehen können. So sieht eine Bestimmung dieses Protokolls vor, dass die Kommission ihre Vorschläge im Hinblick auf die Grundsätze der Subsidiarität und der Verhältnismäßigkeit zu begründen hat. Künftig muss deshalb jeder Gesetzgebungsvorschlag einen Bogen mit detaillierten Angaben enthalten, die es ermöglichen zu beurteilen, ob die Grundsätze der Subsidiarität und der Verhältnismäßigkeit eingehalten wurden.

Vorgesehen ist auch, dass jedes nationale Parlament eines Mitgliedstaats oder jede Kammer eines nationalen Parlaments binnen sechs Wochen in einer begründeten Stellungnahme an die Präsidenten des Europäischen Parlaments, des Ministerrates und der Kommission darlegen kann, weshalb der Vorschlag seines bzw. ihres Erachtens nicht mit dem Subsidiaritätsprinzip vereinbar ist.

Wird von nationalen Parlamenten, die mindestens ein Drittel der Gesamtzahl der Stimmen repräsentieren, eine begründete Stellungnahme dahin gehend abgegeben, dass ein Kommissionsvorschlag nicht mit dem Subsidiaritätsprinzip im Einklang steht, hat die Kommission ihren Vorschlag zu überprüfen. Nach Abschluss der Überprüfung kann die Kommission beschließen, an ihrem Vorschlag festzuhalten, ihn zu ändern oder ihn zurückziehen.

Mit diesem Frühwarnsystem können die nationalen Parlamente vor dem gemeinschaftlichen Rechtsetzungsverfahren einzeln und direkt ihren Standpunkt zum Ausdruck bringen. Hierbei handelt es sich um eine politische Ex-ante-Kontrolle, deren Ziel es nicht ist, die nationalen Parlamente unmittelbar am gemeinschaftlichen Rechtsetzungsverfahren zu beteiligen. Für die Kommission sind diese Stellungnahmen rechtlich nicht bindend. In der Praxis sieht sie sich aber einem politischen Kräfteverhältnis gegenüber, das selbstverständlich Auswirkungen auf den Inhalt ihrer Gesetzgebungsvorschläge haben wird. Das europäische Aufbauwerk ist eine lange Geschichte ständiger Verhandlungen, weshalb sich dieses Frühwarnsystem nahtlos in die Gemeinschaftslogik einfügt.

Nach endgültiger Annahme der gemeinschaftlichen Rechtsakte haben die nationalen Parlamente immer noch die Möglichkeit, den Gerichtshof der Europäischen Union zu befassen, der über die Einhaltung des Subsidiaritätsprinzips zu befinden hat. Dieses Ex-post-Rechtsmittel wird von den Mitgliedstaaten wahrgenommen oder von ihnen im Namen ihres nationalen Parlaments eingelegt.

  • Vertiefung der interparlamentarischen Zusammenarbeit

Die Mitwirkung der nationalen Parlamente an den gemeinschaftlichen Angelegenheiten geht mit einer Vertiefung der Zusammenarbeit zwischen den Einrichtungen der nationalen Parlamente und des Europäischen Parlaments einher. Denn die Abgeordneten werden immer häufiger nach Brüssel eingeladen, um mit den Mitgliedern eines der ständigen Ausschüsse des Europäischen Parlaments über vielfältige Fragen zu diskutieren. So organisierte der Ausschuss für konstitutionelle Fragen des Europäischen Parlaments im vierten Quartal 2003 mehrere Sitzungen über die Arbeiten der Regierungskonferenz, an denen nationale Parlamentarier teilnehmen konnten. Des Gleichen lädt die Delegation der Nationalversammlung für die Europäische Union regelmäßig französische Abgeordnete des Europäischen Parlaments zu gemeinsamen Sitzungen ein, wie beispielsweise in der ordentlichen Sitzungsperiode 2002-2003 anlässlich der Debatten über die Benennung eines europäischen Staatsanwalts und die Sprachenvielfalt in der erweiterten Union.

Gleichzeitig entwickelt sich eine bilaterale parlamentarische Zusammenarbeit mit den Parlamenten der Mitgliedstaaten wie auch der Beitrittsländer. Im Oktober 2002 und November 2003 empfingen die Mitglieder der Delegation beispielsweise ihre Kollegen der auswärtigen Ausschüsse des britischen, deutschen, polnischen, spanischen und tschechischen Parlaments. Am 25. Februar 2003 fuhren sie nach Stuttgart, um an einer gemeinsamen Sitzung mit dem Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union des Bundestages teilzunehmen, und am 16. Juni 2003 nach Warschau wegen einer wichtigen Arbeitssitzung mit den Europaausschüssen des Weimarer Dreiecks.

Einige Daten zur deutsch-französischen parlamentarischen Zusammenarbeit

 

– 24. Oktober 2001 in Paris : gemeinsame Sitzung der Delegation der Nationalversammlung für die Europäische Union und des Ausschusses für die Angelegenheiten der Europäischen Union des Bundestages.

– 10. Dezember 2001 in Paris : deutsch-französische Parlamentariertagung über die Zukunft der Europäischen Union unter dem Vorsitz des Präsidenten der Nationalversammlung Raymond Forni und des Präsidenten des Bundestages Wolfgang Thierse.

– 22. Januar 2003 in Paris und Versailles : Feier zum 40. Jahrestag der Unterzeichnung des Élysée-Vertrages. Gemeinsame Sitzung der Nationalversammlung und des Bundestages unter dem Vorsitz des Präsidenten der Nationalversammlung Jean-Louis Debré und des Präsidenten des Bundestages Wolfgang Thierse ; zuvor hatte eine gemeinsame Sitzung der Präsidien beider Kammern stattgefunden.

– 25. Februar 2003 in Stuttgart : gemeinsame Sitzung der Delegation der Nationalversammlung für die Europäische Union und des Ausschusses für die Angelegenheiten der Europäischen Union des Bundestages.

– 16. Juni 2003 in Warschau : Begegnung des Weimarer Dreiecks (Delegation der Nationalversammlung für die Europäische Union, Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union des Bundestages und Ausschuss für europäische Integration des polnischen Sejm).

– 24. September 2003 in Paris : gemeinsame Sitzung der Delegation der Nationalversammlung für die Europäische Union und des Ausschusses für die Angelegenheiten der Europäischen Union des Bundestages.

 

  • Mitwirkung in der Konferenz der Europa-Ausschüsse (COSAC)

    www.cosac.org

    Die COSAC ist ein interparlamentarisches Gremium, das 1989 auf Anregung des damaligen Präsidenten der Nationalversammlung Laurent Fabius gegründet wurde. Die COSAC tritt halbjährlich in dem Land zusammen, das den Vorsitz in der Europäischen Union innehat. An den Sitzungen nehmen sechs Vertreter der Europaausschüsse oder Delegationen für die Europäische Union der nationalen Parlamente und sechs Vertreter des Europäischen Parlaments teil.

    Bei den Sitzungen der COSAC können die Parlamentarier dem amtierenden EU-Vorsitz Fragen stellen und politische Beiträge zu europäischen Themen verabschieden. Die COSAC, deren Existenz im Protokoll zum Amsterdamer Vertrag über die Rolle der einzelstaatlichen Parlamente in der Europäischen Union vertraglich anerkannt wurde, ist auch befugt, alle Vorschläge oder Initiativen für einen Rechtsakt im Zusammenhang mit der Schaffung eines Raums der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts, die die Rechte und Freiheiten eines jeden Einzelnen direkt beeinflussen können, zu prüfen.

    Die Beiträge der COSAC werden den Gemeinschaftsorganen zugeleitet, das heißt dem Ministerrat, dem Europäischen Parlament und der Kommission.

    COSAC-Sitzungen
    2002 und 2003

    Ort und Datum

    behandelte Themen

    XXX. COSAC
    in Rom

    (6.–7. Oktober 2003)

    Bilanz der Arbeiten des Europäischen Konvents und Debatte über die zentralen Fragen der Regierungskonferenz ; Nachbarschaftspolitik der Europäischen Union

    XXIX. COSAC in Athen

    (4.-6. Mai 2003)

    Bestandsaufnahme der Arbeiten des Konvents ;

    europäische Asyl- und Einwanderungs­politik ; Verwaltung der Außengrenzen der Union

    XXVIII. COSAC außerordentliche Sitzung in Brüssel

    (27. Januar 2003)

    Reform der COSAC

    Annahme des Verhaltenskodexes von Kopenhagen

    XXVII. COSAC in Kopenhagen

    (16.-18. Oktober 2002)

    Bestandsaufnahme der Arbeiten des Europäischen Konvents – Rolle der einzelstaatlichen Parlamente

     

    Verhaltenskodex von Kopenhagen

    Auf der außerordentlichen XXVIII. Sitzung der COSAC in Brüssel am 27. Januar 2003 wurde ein Verhaltenskodex für die Beziehungen zwischen den Regierungen und den einzelstaatlichen Parlamenten bei der Behandlung von Gemeinschafts­angelegenheiten angenommen. Mit diesem Text soll sichergestellt werden, dass den einzelstaatlichen Parlamenten mehr und qualitativ bessere Dokumente zugeleitet werden, damit sie auf die Gemeinschaftspolitik ihrer Regierungen einen größeren Einfluss nehmen können. Folgende Grundprinzipien sind darin enthalten :

    – Die Regierung übermittelt dem einzelstaatlichen Parlament alle Gemeinschaftsunterlagen hinsichtlich Rechtsakten sowie andere Gemeinschaftsinitiativen.

    – Das einzelstaatliche Parlament erhält von der Regierung Erläuterungen zu in der Beratung befindlichen Vorhaben auf dem Gebiet des Gemeinschaftsrechts.

    – Mit den betroffenen Ministern findet ein regelmäßiger Informationsaustausch statt.

    – Dem einzelstaatlichen Parlament werden die Tagesordnungen und Protokolle der Ratstagungen zugeleitet.

    Allerdings muss die Art der Kontrolle, die das einzelstaatliche Parlament über ihre Regierung ausübt, mit der verfassungsmäßigen Organisation und Praktik des betreffenden Landes im Einklang stehen. Deshalb kann dieser Verhaltenskodex rechtlich auch nicht bindend sein.

    In den Entwurf des Protokolls über die Rolle der nationalen Parlamente im Anhang zu dem vom Europäischen Konvent angenommenen Entwurf des Vertrags über eine Verfassung für Europa sind – ohne besonderen Verweis – bestimmte Empfehlungen dieses Verhaltenskodexes übernommen worden, insbesondere die Übermittlung an die nationalen Parlamente der Tagesordnungen und der Protokolle der Tagungen, in denen der Ministerrat der Europäischen Union über Gesetzgebungsvorschläge berät.

    ________

    Die Delegation der Nationalversammlung für die Europäische Union wurde 1979 eingerichtet. Sie setzt sich aus sechsunddreißig Abgeordneten zusammen und hat eine dreifache Aufgabe : Unterrichtung der nationalen Volksvertretung über die Tätigkeiten der Europäischen Union sowie Analyse und Kontrolle dieser Tätigkeiten.

    Die Delegation für die Europäische Union hat die Gemeinschaftstexte, die ihr die Regierung gemäß Artikel 88-4 der Verfassung zuleitet, zu prüfen. Daneben obliegt ihr die zentrale Aufgabe, die Nationalversammlung über die europäischen Angelegenheiten zu unterrichten, wozu sie regelmäßig Anhörungen (von Mitgliedern der Regierung, EU-Kommissaren, verschiedenen Persönlichkeiten) durchführt und zahlreiche Informationsberichte zu aktuellen Themen veröffentlicht.

    Als europäische Beobachtungsstelle der Nationalversammlung trägt die Delegation für die Europäische Union dazu bei, dass die Abgeordneten in vollem Umfang am europäischen Aufbau beteiligt werden.