Startseite > Deutsch > Gemeinsame Sitzung der Präsidien

Gemeinsame Sitzung der Präsidien
des Deutschen Bundestages und der Assemblée nationale

____

Berlin - 6. April 2006

Das Sprachenregime der Europäischen Union

 

Die Präsidien des Deutschen Bundestages und der Assemblée nationale haben sich auf ihrer gemeinsamen Sitzung in Berlin am 6. April 2006 mit dem Sprachenregime der Europäischen Union befasst. Die Frage der Sprachenvielfalt in der Europäischen Union, insbesondere die Verwendung der deutschen und französischen Sprache, war bereits bei der gemeinsamen Sitzung der Präsidien des Deutschen Bundestags und der Assemblée nationale am 10. November 2003 Gegenstand der Beratungen. Die Präsidien wollen mit den folgenden Punkten das Ergebnis ihrer Beratungen zu dem Thema festhalten.

1. Der Deutsche Bundestag und die Assemblée nationale bekräftigen erneut, welche grundsätzliche Bedeutung sie der kulturellen und sprachlichen Vielfalt beimessen, die durch den Beitritt von zehn neuen Mitgliedstaaten am 1. Mai 2004 noch verstärkt wurde. Die Wahrung der Mehrsprachigkeitsregelung in den Institutionen der Europäischen Union ist Ausdruck dieser Einheit in der Vielfalt.

2. Die wiederholten Verletzungen des Grundsatzes der Gleichheit aller Amtssprachen der Europäischen Union sind Besorgnis erregend und spiegeln eine inakzeptable Tendenz hin zu einem Einsprachenregime wider, die die Bestimmungen der Verordnung Nr. 1/58 von 1958 verletzt.

3. Der gleichzeitige Zugang zu allen Sprachversionen von formell durch das Kollegium der Kommissionsmitglieder angenommenen Dokumenten ist eine notwendige Voraussetzung für die Kontrolle der Entwürfe europäischer Rechtsakte durch die nationalen Parlamente der Mitgliedstaaten, insbesondere hinsichtlich der Wahrung des Subsidiaritätsprinzips.

4. Die Abgeordneten der nationalen Parlamente müssen sich in ihrer Muttersprache ausdrücken können, wenn sie zur Teilnahme an einer auf Initiative einer Institution der Europäischen Union organisierten Sitzung eingeladen werden.

5. Um allen europäischen Bürgern ohne Diskriminierung den Zugang zu Informationen zu ermöglichen, müssen die auf den Internetseiten der Institutionen und Organe der Europäischen Union veröffentlichten Informationen in allen Amtssprachen zur Verfügung gestellt werden.