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Inkrafttreten der neuen Verfassungsbestimmungen
und Reform des parlamentarischen Verfahrens

Mai 2009

Die neuen Befugnisse des Parlaments    

Zeitlich gestaffeltes Inkrafttreten   

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 Die Verfassung

Verfassungsänderungen

Modernisierung der Institutionen der V. Republik

Tagung des Kongresses vom 2. Juli 2008

 

Die französische Verfassung wurde durch das Verfassungsgesetz vom 23. Juli 2008 zur Modernisierung der Institutionen der V. Republik geändert. Neue Rechte wurden den Bürgern zuerkannt. Dem Parlament wurden zusätzliche Mittel zur Wahrnehmung seiner Aufgaben gegeben.

  Die neuen Befugnisse des Parlaments

Das Parlament kann einen größeren Einfluss auf den Inhalt der Gesetze nehmen. Ab dem 1. März 2009 wird bei den von den Ausschüssen geprüften Gesetzentwürfen im Plenum nicht mehr der Text der Regierung, sondern der vom zuständigen Ausschuss angenommene Text beraten. Bei der Tagesordnung, die zuvor ausschließlich von der Regierung festgelegt wurde, finden die parlamentarischen Initiativen künftig ein größere Berücksichtigung.

Außerdem werden die Kontrolle der Arbeit der Regierung und die Bewertung ihrer Politik, wofür jede vierte Sitzungswoche reserviert ist, als Prioritäten anerkannt. Ab September 2009wird für jeden Gesetzentwurf  eine Folgeabschätzung vorgenommen, um die Auswirkungen der eingebrachten Gesetzesvorschläge besser bewerten zu können. Die Ausschüsse verfügen zur Wahrnehmung ihrer Aufgaben über neue Befugnisse.

Die Reform wird durch den neuen Artikel 51-1 der Verfassung abgerundet, wonach die beiden Kammern den Oppositionsfraktionen und den Minderheitsfraktionen „besondere Rechte“ zuerkennen können.

Zeitlich gestaffeltes Inkrafttreten

  • Manche Bestimmungen sind sofort in Kraft getreten

    Dies gilt beispielsweise für die Unterrichtungs- und Zustimmungsverfahren des Parlaments bei militärischen Einsätzen im Ausland gemäß Artikel 35.

  • Andere Bestimmungen sind an die vorherige Verabschiedung von Gesetzen geknüpft und treten daher erst nach deren Annahme in Kraft.

    Dies ist der Fall bei der zeitweiligen Ersetzung von Parlamentariern, die ein Regierungsamt übernehmen. Diese Bestimmung trat mit dem verfassungsausführenden Gesetz vom 13. Januar 2009 über die Anwendung von Artikel 25 der Verfassung in Kraft.

    Andere verfassungsausführende Gesetze sind vorgesehen, wie beispielsweise das verfassungsausführende Gesetz zur Ausweitung des Anwendungsbereichs von Volksentscheiden (Artikel 11) oder das verfassungsausführende Gesetz, wonach die Rechtsbürger beim Verfassungsrat die Verfassungsmäßigkeit einer gesetzlichen Bestimmung anfechten können (Artikel 61-1).

  • Das Inkrafttreten der wichtigsten Bestimmungen der Reform des parlamentarischen Verfahrens hat der Verfassungsgeber jedoch ausdrücklich für den 1. März 2009 festgesetzt.

Damit dieses Inkrafttreten unter guten Bedingungen erfolgt, hätte zuvor ein verfassungsausführendes Gesetz betreffend die Entschließungen, die Folgeabschätzungen und das Änderungsrecht (Artikel 34-1, 39 und 44 der Verfassung) verabschiedet und danach die Geschäftsordnung der beiden Kammern geändert werden müssen. Der Entwurf des verfassungsausführenden Gesetzes wurde aber erst am 10. Dezember 2008 eingebracht, und der endgültige Text wurde am 15. April verkündet. Diese Verzögerung bei der Beratung hat sich auch auf die Änderung der Geschäftsordnung ausgewirkt, die nach dieser Verkündung beginnen konnte.

Da die Verfassung der internen Rechtsordnung übergeordnet ist, stand die Nichtänderung der Geschäftsordnung der beiden Kammern dem Inkrafttreten dieser Bestimmungen nicht entgegen. Die neuen Grundsätze des parlamentarischen Verfahrens (insbesondere die Bestimmung betreffend die Beratung der von den Ausschüssen angenommenen Texte im Plenum und die Bestimmung hinsichtlich der beidseitigen Festlegung der Tagesordnung) gelten daher seit dem 1. März.

Die Verfassungsbestimmungen, welche die beiden Kammern lediglich zur Durchführung bestimmter Reformen ermächtigen, werden aber erst mit der Änderung der Geschäftsordnung wirksam. Dies ist beispielsweise der Fall in Bezug auf die Möglichkeit, die Zahl der ständigen Ausschüsse von sechs auf acht (Artikel 43 der Verfassung) zu erhöhen oder den Oppositionsfraktionen und den Minderheitsfraktionen besondere Rechte zuzuerkennen (Artikel 51-1).

Die geänderte Geschäftsordnungordnung ist durch die Nationalversammlung am 27. Mai 2009 genehmigt gewesen. Sie ist, am selben Tag, an den Verfassungsrat weitergegeben gewesen, wie ihn die Bildung(Konstitution) vorhersieht(vorsieht). Der Verfassungsrat soll innerhalb einem Monat entscheiden. Die neue Geschäftsordnung wird nach der Entscheidung des Verfassungsrats umgesetzt sein können.

 

Hinweis

Zahlreiche Dokumente, die auf der Internet-Seite der Nationalversammlung zu finden sind, müssen zwecks Berücksichtigung des Inkrafttretens der neuen Verfassung und der sich daraus ergebenden Reform des parlamentarischen Verfahrens geändert werden.

 Diese Anpassung wird schrittweise operiert sein, besonders, als die Geschäftsordnung der Nationalversammlung in die angewendet sein wird

 

 

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