Seit der französischen Revolution sind parlamentarische Debatten öffentlich. Dieser Grundsatz ist in Artikel 33 der Verfassung der V. Republik verankert und gilt sowohl für die französische Nationalversammlung als auch den französischen Senat:

Artikel 33

Die Sitzungen beider Kammern sind öffentlich. Das Plenarprotokoll wird im Amtsblatt der Französischen Republik veröffentlicht. Jede Kammer kann auf Ersuchen des Premierministers oder eines Zehntels ihrer Mitglieder unter Ausschluss der Öffentlichkeit tagen.

 

Wie kann ich an einer Plenarsitzung teilnehmen?

Interessierte Besucher können über ein Mitglied der Nationalversammlung eine Einlasskarte, ein sogenanntes „billet de séance“ beantragen. Die Zahl der Plätze ist jedoch begrenzt.

An den Fragestunden an die Regierung können die ersten zehn Personen teilnehmen, die sich mindestens drei Tage vor der Sitzung online angemeldet haben und deren Identität überprüft wurde. Für andere öffentliche Sitzungen erhöht sich die Anzahl der zugelassenen Personen unter denselben Voraussetzungen auf dreißig.

Für die Online-Reservierung klicken Sie bitte auf folgenden Link Für eine öffentliche Sitzung anmelden  

Die Teilnahme an der Plenarsitzung ist kostenfrei.

 

Was ist zu beachten?

Die Besucher der Nationalversammlung müssen sich entsprechend der Geschäftsordnung während der Sitzung angemessen verhalten und gekleidet sein. Besucher sind gehalten, während der Sitzung auf ihren Plätzen zu bleiben und dürfen nicht stehen. Grundsätzlich müssen sich die Besucher ruhig  verhalten und dürfen weder Kommentare noch Beifalls- oder Unmutsbekundungen abgeben.    

Den Besuchern steht eine Garderobe zur Verfügung. Taschen und Jacken müssen aus Sicherheitsgründen abgegeben werden.